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EuGH: Kein Weiterverkauf von E-Books ohne Erlaubnis des Urhebers

E-Books dürfen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers über eine Internetseite weiterverkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19.12.2019 entschieden. Denn dabei handele es sich um eine „öffentliche Wiedergabe“, so dass die Anwendung der Erschöpfungsregel ausgeschlossen sei (Az.: C-263/18).

Eine ausführliche juristische Begründung finden Sie hier: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/eugh-kein-online-verkauf-gebrauchter-e-books-ohne-erlaubnis-des-urhebers

Quelle: Newsletter Öffentliche Bibliotheken 1/2020 – Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen Tübingen

Filed under: Recht

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Die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW entwickelt Konzepte und Programme zur Sicherung und zum Ausbau öffentlicher Bibliotheken und berät die Bibliotheken und ihre Träger zu allen bibliotheksfachlichen Fragestellungen.

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