Die Internet-Enquete des Bundestages einigte sich mit knapper Mehrheit auf Empfehlungen zum Urheberrecht. Dabei forderte die Kommission eine grundlegende Anpassung des Urheberrechts an die heutige digitale Gesellschaft. Die Empfehlungen sind u.a.: Bezahlmodelle wie Kulturflatrate und Kulturwertmark „ergebnisoffen“ zu prüfen; Aufklärung von Urhebern und Nutzern über ihre „Rechte im digitalen Raum“ (statt Kampagnen wie „Raubkopierer sind Verbrecher“); bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel zu prüfen, ob „eine Open-Access-Veröffentlichung zur Bedingung“ gemacht werden kann; die „Entkriminalisierung von Remixes und Mash-ups“ und den Weiterverkauf von legal erworbenen digitalen Werken, wie E-Books, zu ermöglichen. Auf Empfehlungen zur Netzneutralität und zum Datenschutz konnte sich nicht geeinigt werden; stattdessen vertagte sich die Enquete nach starken Auseinandersetzungen bis zum Herbst. Die Internet-Enquete wurde im Mai 2010 vom Bundestag eingesetzt. Ihr gehören 17 Abgeordnete und 17 Sachverständige an, deren Arbeit auf zwei Jahre angelegt ist. Die Empfehlungen sind nicht bindend.
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