Das Fotokopieren an Schulen ist auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Darauf haben sich die Schulbuchverlage, die Länder und mehrere Verwertungsgesellschaften geeinigt, heißt es in gleichlautenden Pressemitteilungen des VdS Bildungsmedien und der Kultusministerkonferenz (KMK).
Demnach legt ein neuer Vertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition sowie den Schulbuchverlagen, vertreten durch die Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien), fest, in welchem Rahmen Kopien für Unterrichtszwecke konkret hergestellt werden dürfen. Damit wird den Schulen mehr Rechtssicherheit gegeben.
Die neue Vereinbarung gestattet den Lehrkräften bundesweit, Kopien in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch herzustellen – und zwar auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Die Kopien sollen dabei weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen.
Weitere Informationen: http://www.boersenblatt.net/294430/
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