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Vergriffene Werke digitalisieren möglich

Seit dem 01.01.2015 ist es, durch den Rahmenvertrag zur Nutzung vergriffener Werke in Büchern, möglich diese zu digitalisieren und so der Öffentlichkeit über die Deutsche Digitale Bibliothek und die Europeana zugänglich zu machen. Bei den vergriffenen Werken handelt es sich um nicht mehr lieferbare und vor 1966 erschienene Bücher.

Quelle: http://www.boersenblatt.net/869361/

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