comment 0

Datenschutzerklärung für Facebook Plug-In

Wer das soziale Plug-In von Facebook auf der eigenen Webseite verwendet, sollte sich über eine entsprechende Datenschutzerklärung absichern. „Ich bin überzeugt, dass die Einbindung ohne Datenschutzerklärung gegen das Datenschutzrecht verstößt“ sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. In den vergangenen Monaten sind mehrere Online-Händler abgemahnt worden, weil ein Verweis auf den Facebook-Button fehlte. Einen vorgefertigten Text finden Sie unter http://dpaq.de/wCdX0

Filed under: Recht

About the Author

Veröffentlicht von

Die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW entwickelt Konzepte und Programme zur Sicherung und zum Ausbau öffentlicher Bibliotheken und berät die Bibliotheken und ihre Träger zu allen bibliotheksfachlichen Fragestellungen.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..