Wer das soziale Plug-In von Facebook auf der eigenen Webseite verwendet, sollte sich über eine entsprechende Datenschutzerklärung absichern. „Ich bin überzeugt, dass die Einbindung ohne Datenschutzerklärung gegen das Datenschutzrecht verstößt“ sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. In den vergangenen Monaten sind mehrere Online-Händler abgemahnt worden, weil ein Verweis auf den Facebook-Button fehlte. Einen vorgefertigten Text finden Sie unter http://dpaq.de/wCdX0
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