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YouTube plant Urheberrechtsschutz

Ein beachtlicher Teil der Inhalte auf You Tube gehört besteht aus Mitschnitten von urheberrecht-lich geschütztem Material. Vor diesem Hintergrund hatte Google nach der Übernahme des Start-up-Unternehmens für 1,65 Milliarden Dollar im Oktober 2006 zunächst 250 Millionen Dollar zurückgestellt, um Schadenersatzforderungen aus Urheberrechts-Prozessen von TV-Sendern und anderen Rechteinhabern bedienen zu können. Der US-Medienriese Viacom, zu dem unter anderem der Musiksender MTV gehört, verklagte YouTube und Google gar auf eine Milliarde Dollar Schadenersatz.

Inzwischen bietet YouTube den Rechteinhabern ein System an, mit dem geschützte Inhalte erkannt und nach den Vorgaben der Content-Eigner behandelt werden können. Dazu müssen die Filmstudios oder TV-Sender allerdings ihre Inhalte selbst auf YouTube als sogenannte Refe-renzdatei hochladen. Das System „YouTube Video ID“ errechnet daraus „digitale Fingerabdrücke“, die mit dem hochgeladenen Material der YouTube-Anwender verglichen werden. Da You-Tube für das Errechnen des „Fingerabdrucks“ nur 15 Minuten benötigt, eignet sich das System auch zum Schutz von Live-Sendungen, damit beispielsweise Fußball-Spiele nicht gegen den Willen der Rechteinhaber noch während der TV-Übertragung online gestellt werden.

Sobald Video ID Kopien erkennt, werden die Eigentümer benachrichtigt. Sie können dann entscheiden, ob das Video von YouTube entfernt oder „monetarisiert“, also durch Werbung vermarktet werden soll. „Die meisten entscheiden sich für das Geld“, sagt YouTube-Manager Wiseman. YouTube setzt dabei drei verschiedene Werbeformen ein: Eine Banner-Werbung in dem Video selbst, Anzeigen auf der Webseite im Umfeld des Videos sowie Links auf Kauf-Inhalte bei Amazon oder iTunes.

Streit gibt es zum Teil trotzdem. Während es vom Musik-Marktführer Universal Music Ende des Jahres hieß, man sei hochzufrieden über die jährlich fließenden mehrere Dutzend Millionen Dollar aus Online-Werbeeinnahmen, scheiterten Verhandlungen mit dem Konkurrenten Warner Music vorerst an unterschiedlichen Preisvorstellungen. Die Folge: Videos zum Beispiel von Madonna mussten YouTube verlassen.

Um die massenhaften Verstöße gegen das Urheberrecht in den Griff zu bekommen, geht You-Tube inzwischen auch härter mit den eigenen Anwendern um. „Wer drei Mal gegen die Regeln verstoßen hat, fliegt raus“, erläutert Wiseman die „3-Strikes-Out“-Politik von Google. Allerdings hätten die User die Möglichkeit, gegen eine unberechtigte Sperrung von Inhalten Widerspruch einzulegen. (Christoph Dernbach, dpa) / (anw/c’t)

Heise berichtete:
http://www.heise.de/newsticker/YouTube-soll-endlich-Geld-verdienen–/meldung/121068

Filed under: Recht

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Die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken NRW entwickelt Konzepte und Programme zur Sicherung und zum Ausbau öffentlicher Bibliotheken und berät die Bibliotheken und ihre Träger zu allen bibliotheksfachlichen Fragestellungen.

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