Mit „weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten“ werden nach der Änderung Spiele belegt, die „besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen“. Bisher galten nur die Verherrlichung von Krieg oder Gewalt als Kritierien für ein automatisches Verbot.
Außerdem werden mit der Änderung Mindestgrößen und Sichtbarkeit der FSK- und USK-Alterskennzeichnungen gesetzlich festgelegt. Die drei Oppositionsparteien halten das Gesetz für unzureichend und forderten zusätzliche Regelungen für das Internet. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks kritisierte, mit der Neuregelung treibe man die Jugendlichen „vorsätzlich ins ungeregelte Internet“.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/107652/
10. Mai 2008
Verschärfung des Jugendschutzgesetzes zum Verbot gewalthaltiger Spiele
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